Aufgaben

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Der Sachverständigenrat wurde durch Gesetz im Jahre 1963 mit dem Mandat eingerichtet, aus unabhängiger Expertensicht eine periodische Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen und damit zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beizutragen. Der Sachverständigenrat ist in seinem Beratungsauftrag unabhängig und hat eine transparente Arbeitsweise. Er stellt die wirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung dar und zeigt Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung auf. Dabei diskutiert er verschiedene Indikatoren der Wirtschaftsleistung, Lebensqualität und Nachhaltigkeit sowie politisch gesetzte Zielwerte. Zudem analysiert er den Fortschritt sowie die Chancen und Risiken der aktuellen Wirtschaftspolitik und zeigt mögliche Zielkonflikte auf. Seine Ausführungen und Konzeptionen sind ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftspolitischen Diskussion in Deutschland und haben die politische Entscheidungsfindung merklich beeinflusst.

    Der Sachverständigenrat hat im Einzelnen, entsprechend des gesetzlichen Auftrags, folgende Aufgaben:

    • Darstellung der wirtschaftlichen Lage und deren absehbarer Entwicklung,
    • Untersuchung, wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum gewährleistet sein können,
    • unter Einbeziehung der Bildung und der Verteilung von Einkommen und Vermögen,
    • Aufzeigen der Ursachen von aktuellen und potenziellen Spannungen zwischen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und dem gesamtwirtschaftlichen Angebot,
    • Aufzeigen von Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung, jedoch ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen.

    Dem gesetzlichen Auftrag zufolge verfasst und veröffentlicht der Rat jedes Jahr ein Jahresgutachten (bis Mitte November) und überdies, in besonderen Problemlagen oder nach Auftrag durch die Bundesregierung, Sondergutachten und Expertisen zu ausgewählten Themen. Seit 2014 veröffentlicht der Sachverständigenrat zudem jährlich Mitte März eine aktualisierte Konjunkturprognose.

    Den Prozess und die Erstellung des Jahresgutachtens erläutern wir hier.

     

    Nationaler Ausschuss für Produktivität

    Dem Sachverständigenrat wurde mit Wirkung vom 1. August 2019 zudem die Aufgabe des nationalen Ausschusses für Produktivität übertragen. Grundlage ist eine Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 20. September 2016. Die nationalen Ausschüsse sollen die Entwicklungen im Bereich der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit analysieren. Dazu zählen Diagnosen zu den langfristigen Antriebsfaktoren der wirtschaftlichen Entwicklung, den Voraussetzungen, wie Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden können, etwa durch die Förderung von Innovationen, Forschung und Entwicklung, Bildung, Qualifizierung und Weiterbildung, sowie die Fähigkeit, Investitionen, Unternehmen und Humankapital anzuziehen. Ein breiter Konsultationsprozess auf nationaler Ebene sowie der regelmäßige Austausch und eine intensive Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sollen in die Analyse einfließen. Der Sachverständigenrat befasst sich im Rahmen seiner Jahresgutachten bereits seit seiner Gründung mit den Themen Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit und legt ab dem Jahresgutachten 2019/20 jährlich zusätzlich einen analytischen Schwerpunkt auf diese Themen.

    Organisation

    Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen. Sie werden für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen. Wiederberufungen sind zulässig. Der Rat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren.

    Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Rat durch einen Wissenschaftlichen Stab unter Leitung einer Generalsekretärin oder eines Generalsekretärs unterstützt. Darüber hinaus kann er für seine organisatorischen und statistischen Aufgaben auf eine Geschäftsstelle zurückgreifen, die beim Statistischen Bundesamt angesiedelt ist.

    Organigramm des SRW