- Neue Konjunkturprognose erscheint am 15. Mai 2024.
- Neue Struktur der künftigen Jahresgutachten: weiterhin zwei Konjunkturprognosen pro Jahr, künftig aber im Mai und November. Anders als bisher wird die Konjunkturprognose im Frühling durch andere Kapitel erweitert, dafür reduziert sich die Zahl der Kapitel im Herbst.
Der Sachverständigenrat Wirtschaft wird in diesem Jahr die aktualisierte Konjunkturprognose für die Jahre 2024 und 2025 am 15. Mai 2024 veröffentlichen. Erstmalig in diesem Jahr wird mit der Konjunkturprognose im Frühling ein Kapitel des Jahresgutachtens publiziert. Damit macht der Sachverständigenrat den ersten Schritt hin zu einem neuen Veröffentlichungsrhythmus. „Wir wollen weg von einer sehr umfangreichen Publikation im November. Der Umfang der behandelten Themen aus dem Jahresgutachten soll erhalten bleiben, allerdings werden sie nun auf zwei Veröffentlichungstermine verteilt“, erläutert Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft. „Durch die neue Struktur wird es leichter, im Jahresverlauf auf aktuelle Themen zeitnah zu reagieren und mehr Aufmerksamkeit auf einzelne Themen zu lenken.“
Die Umstellung beginnt bereits jetzt: Am 15. Mai 2024 wird bereits ein Kapitel zusammen mit der neuen Konjunkturprognose veröffentlicht. Ab dem Jahr 2025 werden im Frühling einzelne Kapitel zusammen mit der Konjunkturprognose veröffentlicht. Das Jahresgutachten im Herbst wird dadurch kompakter. Das vertraute Format eines umfassenden Jahresgutachtens bleibt jedoch erhalten: Die im Frühjahr vorab veröffentlichten Kapitel werden zusammen mit den neuen Kapiteln im Gesamtband berichtend abgedruckt.