„Internationale Klimapolitik muss stärker in den Fokus rücken. Nur wenn es gelingt, klimafreundliche Technologien schnell zu skalieren und auch Entwicklungs- und Schwellenländern klimafreundliche Wachstumsperspektiven zu eröffnen, können wir die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreichen. Die Kooperation mit anderen Staaten ist dafür mehr denn je notwendig“, erläutert Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrates. Die bisherigen globalen Maßnahmen dürften nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf das im Pariser Klimaabkommen definierte Ziel zu begrenzen.
Damit Fortschritte bei der globalen Kooperation erzielt werden können, sollte der Lastenausgleich von fortgeschrittenen Volkswirtschaften für Entwicklungs- und Schwellenländer gestärkt werden. Die Transfers der fortgeschrittenen Volkswirtschaften sollten gezielt die örtlichen Rahmenbedingungen stärken, um die politische Unsicherheit für private Investitionen zu reduzieren. „Private Investitionen werden weltweit und in großem Umfang nötig sein, um Klimaneutralität zu erreichen“, erläutert Veronika Grimm. „Technologiekooperationen und der gemeinsame Aufbau von klimafreundlichen Wertschöpfungsketten müssen im Fokus der internationalen Bemühungen stehen. Gelingt es, durch Lastenausgleich und technologische Kooperationen den Entwicklungs- und Schwellenländern nachhaltige Wachstumsperspektiven zu eröffnen, so könnte global der Klimaschutz beschleunigt und die Kosten für die Vermeidung von Emissionen verringert werden.“
Neben der Zusammenarbeit unter dem Dach der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist die Kooperation innerhalb kleinerer Gruppen von Staaten eine wichtige Option, um Fortschritte beim Klimaschutz zu realisieren. Solche Kooperationen können Vorteile für die Partner schaffen, die über den Klimaschutz hinaus gehen. So können beispielsweise bilaterale Technologiepartnerschaften zwischen Staaten Unternehmen die Möglichkeit bieten, frühzeitig klimafreundliche Technologien zu erproben und zu skalieren. Investitionsschutzabkommen kommt eine wichtige Rolle zu, um die notwendigen Investitionen zu mobilisieren. Handelsabkommen sollten der engen Verflechtung zwischen Handel und Klima Rechnung tragen. Hierbei müssen im Einzelfall Kosten und Nutzen von Klimaschutzbestimmungen abgewogen werden.
Die Risiken des Klimawandels einerseits und die wirtschaftlichen Chancen der notwendigen Transformation andererseits sind weltweit ungleich verteilt: Die direkten Klimarisiken wie
Extremwetterereignisse, Temperaturanstiege und steigende Meeresspiegel treffen vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer. In vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften entstehen vor allem Kosten, die aus der Anpassung der Wirtschaft und der Transformation hin zu einer Klimaneutralität hervorgehen. Für Staaten, deren Wohlstand auf dem Export von fossilen Energieträgern basiert, bedeutet die globale Dekarbonisierung der Verlust einer wichtigen Einkommensquelle. Gleichzeitig eröffnet die Klimapolitik für viele Unternehmen neue Märkte und Gewinnmöglichkeiten: Der Umstieg auf erneuerbare Energien bietet einigen Staaten die Möglichkeit, die eigene Energieabhängigkeit zu diversifizieren, anderen die Möglichkeit, Energie zu exportieren. Unternehmen vor allem aus den Industriestaaten können von dem Aufbau und der Ausstattung der neuen Wertschöpfungsketten weltweit profitieren. Diese unterschiedlichen Ausgangspunkte münden in unterschiedlichen Interessen und beeinflussen entsprechend die klimapolitischen Verhandlungen.
Die oben genannten Aussagen und Inhalte sind Teil des fünften Kapitels mit dem Titel ‚Globaler Klimaschutz: Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen‘ aus dem Jahresgutachten 2021/22. Dort finden sich weitere, ergänzende Informationen und Abbildungen.
Mitschnitt aus Pressekonferenz zum Thema Klimapolitik (MP4)Pressemitteilung Kapitel 5 (PDF)