PRESSEMITTEILUNG
Finanzpaket: Chancen nutzen, zukunftsorientiert und zusätzlich investieren
- Je stärker die Mittel aus dem Finanzpaket für zusätzliche öffentliche Investitionen verwendet werden, desto größer werden die langfristigen Wachstumseffekte sein.
- Um sicherzustellen, dass die Mittel investitionsorientiert verwendet werden, sollten institutionelle Vorkehrungen getroffen werden. Sonst entstehen Spielräume für Verschiebungen aus dem Kernhaushalt in Höhe von bis zu 1,2 % des BIP.
- Die Kompatibilität des Finanzpakets mit den EU-Fiskalregeln unterliegt hoher Unsicherheit. Nur bei starker Investitionsorientierung und begleitenden Strukturreformen kann sie erreicht werden.
Damit das Finanzpaket einen möglichst großen positiven Effekt auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum entfalten kann, müssen die Mittel für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden. Dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzpaket in Einklang mit den EU-Fiskalregeln steht. „Das Finanzpaket bietet eine große Chance: Richtig eingesetzt können die Mittel Deutschland zukunftsfähig machen und die Volkswirtschaft wieder auf einen höheren Wachstumspfad führen“, erläutert Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft. „Die langfristige Wirkung auf das BIP ist umso größer, je investitionsorientierter die Mittel aus dem Finanzpaket verwendet werden.“ Werden die Mittel hingegen stärker konsumorientiert eingesetzt, erhöht dies die Schuldenstandsquote deutlich stärker.
Finanzpaket für zusätzliche Investitionen einsetzen
Um Deutschland zukunftsfähig zu machen und versäumte Investitionen aufzuholen, sollten die Mittel aus dem Finanzpaket für zusätzliche Investitionen verwendet werden. „Es sollte unbedingt verhindert werden, dass bereits geplante Investitionen aus dem Kernhaushalt verschoben werden können, denn wir brauchen dringend zusätzliches Investitionsvolumen“, sagt Ulrike Malmendier, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft. „Die bislang getroffenen Vorkehrungen, um das zu verhindern, reichen aber nicht aus. Es besteht weiterhin ein erheblicher Spielraum für solche Querfinanzierungen von bis zu 1,2 Prozent des BIP, das entspricht bis zu 50 Mrd Euro jährlich.“
Institutionelle Vorkehrungen für zusätzliche Investitionen treffen
Für die Verteidigungsausgaben sieht das geänderte Grundgesetz einen Schwellenwert von 1 Prozent des BIP vor, ab dem Ausgaben außerhalb der Schuldenbremse kreditfinanziert werden können. Dieser Schwellenwert ist jedoch zu niedrig, da aus dem Kernhaushalt zuletzt deutlich mehr als 1 Prozent des BIP für Verteidigung ausgegeben wurde. Eine Mindestquote für Verteidigungsausgaben in Höhe von mindestens 2 Prozent des BIP im Kernhaushalt sollte gesetzlich verankert werden. Beim Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz sollte eine Investitionsquote in Höhe von mindestens 10 Prozent des Kernhaushalts in das Errichtungsgesetz aufgenommen werden. Diese Investitionsquote sollte über die Zeit auf 12 Prozent angehoben werden. Angemessene Investitionsquoten sollten auch für die Zuweisungen aus dem Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie an die Länder definiert werden.
Langfristige Perspektive für Finanzierung aus dem Kernhaushalt schaffen
Sowohl Verteidigung als auch Ausbau und Erhalt von Infrastruktur gehören zu den regulären hoheitlichen Aufgaben des Staates, die grundsätzlich aus dem Kernhaushalt zu finanzieren sind. Daher sollte eine langfristige Perspektive für die vollständige Finanzierung der erforderlichen Ausgaben aus dem Kernhaushalt vorbereitet werden. Damit zukunftsorientierte Ausgaben für Verteidigung, Infrastruktur und Bildung nicht wieder ausbleiben oder zu gering ausfallen, sollte ein dauerhafter Fonds für die Verkehrsinfrastruktur mit eigenen Einnahmen sowie Mindestausgabenquoten für Bildung und Verteidigung gesetzlich geregelt werden.
Vereinbarkeit mit den EU-Fiskalregeln
Die Kompatibilität des Finanzpakets mit den EU-Fiskalregeln unterliegt hoher Unsicherheit. Realistischerweise kann sie nur mit einer starken Investitionsorientierung und begleitenden Strukturreformen erreicht werden. Eine starke Konsumorientierung der Ausgaben gefährdet die Vereinbarkeit mit den EU-Fiskalregeln und erhöht die Schuldenstandsquote deutlich stärker. Eine weitere Reform der Schuldenbremse ist sinnvoll, um eine flexiblere Reaktion auf Krisen zu ermöglichen.