PRESSEMITTEILUNG

Reformdruck in den Sozialversicherungen: Ausgabenanstieg dämpfen, Beitragssätze stabilisieren

  • Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz wird bei Fortschreibung der geltenden Rechtslage bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auf knapp 50 Prozent steigen. Auch danach dürfte sich der Anstieg fortsetzen.
  • Die Beitragssätze steigen nach aktuellen Projektionen des Sachverständigenrates in allen Sozialversicherungen.
  • Höhere Beitragssätze verringern das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte und erhöhen die Arbeitskosten für Unternehmen. Das bremst die Beschäftigungsentwicklung und das gesamtwirtschaftliche Wachstum.

Die demografische Alterung erhöht den Ausgabendruck in allen Sozialversicherungen und wird bei Fortschreibung der geltenden Rechtslage voraussichtlich zu stark steigenden Beitragssätzen führen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz würde sich nach Berechnungen des Sachverständigenrates Wirtschaft bis zum Jahr 2040 auf knapp 50 Prozent erhöhen. Dies hätte negative Auswirkungen auf Nettoeinkommen und Konsum sowie auf Investitionen, Beschäftigung und gesamtwirtschaftliches Wachstum. „Um die Beitragssätze zu dämpfen, ist es entscheidend, den absehbaren Anstieg der Ausgaben in den Sozialversicherungen zu begrenzen, ohne ihre Schutzfunktion aufzugeben. Gleichzeitig sollte die Einnahmenbasis der Sozialversicherungen stabilisiert werden“, sagt Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft.

Beitragssätze steigen in allen Sozialversicherungen

Hohe Sozialversicherungsbeitragssätze belasten die Arbeitseinkommen, da sie den Abstand zwischen Brutto- und Nettolohn vergrößern und die Arbeitskosten der Unternehmen erhöhen. Bereits heute ist die Belastung der Arbeitseinkommen durch Abgaben in Deutschland im Vergleich der OECD-Staaten hoch. Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz ist seit 2019 von 39,7 Prozent auf inzwischen 42,3 Prozent angestiegen. Der Sachverständigenrat Wirtschaft rechnet mit einem weiteren Anstieg auf 45,4 Prozent im Jahr 2030 und auf 49,7 Prozent bis zum Jahr 2040. Gemäß den Simulationen werden die Beitragssätze bis zum Jahr 2040 in allen Sozialversicherungen steigen: in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von heute 17,5 Prozent auf 19,8 Prozent, in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von 18,6 Prozent auf 21,8 Prozent und in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) von 3,7 Prozent auf 5,2 Prozent. Diese Entwicklung ist stark auf die fortschreitende demografische Alterung und den dadurch bedingten Ausgabenanstieg der Sozialversicherungen zurückzuführen.

Steigende Beitragssätze dämpfen Wachstumsaussichten

Die steigenden Beitragssätze werden das gesamtwirtschaftliche Wachstum dämpfen. Berechnungen zeigen, dass der erwartete Anstieg des Gesamtbeitragssatzes um rund 6 bis 7 Prozentpunkte bis zum Jahr 2035 das Bruttoinlandsprodukt um 0,5 Prozent bis 0,9 Prozent senken wird (im Vergleich zu einem Szenario ohne Beitragssatzsteigerungen). Maßgeblich für diese Entwicklung ist, dass die Nettoeinkommen und dadurch der Konsum um 1,9 Prozent zurückgehen. Die Beschäftigung und die privaten Investitionen verringern sich um 0,7 Prozent bzw. um 0,3 Prozent.

Ausgaben reduzieren, Einnahmen stabilisieren

Die demografische Alterung erhöht die Anzahl der Leistungsbeziehenden und damit die Ausgaben der Sozialversicherungen, gleichzeitig senkt sie die Anzahl der Beitragspflichtigen. Daher sollten Maßnahmen, die den Anstieg der Ausgaben eindämmen, priorisiert werden, um die Sozialversicherungen trotz der demografischen Alterung finanziell zu stabilisieren. Die Leistungen der GRV, GKV und SPV sollten dabei so fokussiert werden, dass ihr Sicherungszweck erhalten bleibt.

Auf der Einnahmenseite sollten nicht beitragsgedeckte Leistungen (NBL) vollständig steuerfinanziert werden, soweit sie klar begründete gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen. Dabei sollte kritisch geprüft werden, ob die Abgrenzung der NBL zu Versicherungsleistungen sachgerecht ist und ihr Umfang gerechtfertigt. Darüber hinaus sind Reformen angezeigt, die das Arbeitsvolumen vergrößern, wie z. B. eine Verlängerung der Erwerbsphase durch die Anhebung der Regelaltersgrenze über das Jahr 2031 hinaus oder die Abschaffung des Ehegattensplittings und von Minijobs.