PRESSEMITTEILUNG

Soziale Pflegeversicherung neu ausrichten: Leistungen fokussieren, generationengerecht finanzieren

  • Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung ist trotz gestiegener Beitragssätze sehr angespannt. Grund dafür ist die Ausweitung der Leistungen, insbesondere durch das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017. Die demografische Alterung wird den Ausgabendruck künftig weiter erhöhen.
  • Ohne substanzielle Reformen der Pflegeversicherung werden die Beitragssätze weiter deutlich steigen müssen. Solche Reformen sollten sich auf eine zielgenaue Begrenzung der Ausgaben fokussieren und die Finanzierung generationengerecht gestalten.
  • Pflegeeinstufungen sollten auf das fachlich empfohlene Maß begrenzt, der Leistungszuschlag und Entlastungsbetrag sollten abgeschafft werden. Mit einer kohortenspezifischen Kapitaldeckung können die finanziellen Belastungen der Pflege generationengerechter verteilt  und das Leistungsniveau in der Pflegeversicherung langfristig stabilisiert werden.

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) sollte so reformiert werden, dass die Finanzierung generationengerecht gestaltet, die Eigenverantwortung der Pflege-bedürftigen gestärkt und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden. „Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung konzipiert: Sie soll soziale Härten abfedern, aber die Menschen nicht aus der Verantwortung entlassen, auch eigene Mittel für die Pflegekosten aufzuwenden“, erläutert Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft. „Die älteren Generationen sollten sich nach ihren Möglichkeiten an den Pflegekosten beteiligen, um die demografisch bedingten Ausgabensteigerungen nicht vor allem den jüngeren Generationen aufzubürden.“ Dazu trägt auch die Einführung einer kohortenspezifischen Kapitaldeckung innerhalb der SPV bei, die das Leistungsniveau stabilisiert.

Nach der Reform des 2. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Jahr 2017 sind die Ausgaben der SPV sprunghaft angestiegen. Die Reform hat die Leistungen erheblich ausgeweitet und die Pflegeeinstufung stark vereinfacht. Die demografische Alterung wird künftig den Ausgabendruck der SPV weiter stark erhöhen. Wenn nicht rasch gehandelt wird, werden fortlaufende Beitragssatzerhöhungen notwendig sein. Dies führt zu einer erheblichen Umverteilung zulasten der jüngeren Generationen. Eine Reform der SPV muss den Zielkonflikt zwischen dem Umfang der Leistungen, der Höhe des Beitragssatzes und der Höhe der Eigenanteile der Pflegebedürftigen lösen. Eine einzelne Maßnahme wird nicht alle drei Dimensionen gleichzeitig adressieren können, vielmehr ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig.

Reformen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs

Um den Ausgabenanstieg in der SPV zu dämpfen, sollten erstens die Pflegeeinstufungen auf das vom Expertenbeirat im Jahr 2013 fachlich empfohlene Maß begrenzt werden. Dadurch würde sich die Anzahl der anerkannten Pflegebedürftigen und die durchschnittliche Höhe des Pflegegrades verringern. Zweitens sollten wenig zielgenaue Leistungen entfallen. Dazu zählt unter anderem der Leistungszuschlag in der stationären Versorgung, der ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen gewährt wird. Auch der Entlas-tungsbetrag in allen Pflegegraden könnte entfallen, da sich diese Leistung mit anderen Leistungen der SPV überschneidet und mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden ist. Beide Leistungen (Leistungszuschlag und Entlastungsbetrag) zusammen summierten sich zuletzt auf 15 Prozent der Gesamtausgaben der SPV.

Generationengerechte Finanzierung durch eine neue Kapitaldeckung stärken

Der Pflegevorsorgefonds ist von seiner Konzeption her wenig geeignet, die Finanzierung der Pflegeversicherung substanziell zu unterstützen. Er ist zu klein dimensioniert, politisch nicht verlässlich abgesichert, steht in der Phase besonders hoher Belastung nur noch eingeschränkt zur Verfügung und erzielt nur geringe Renditen. Die Kapitaldeckung in der Pflege sollte deshalb neu ausgerichtet und ein neuer Pflegevorsorgefonds (PVF II) mit einer kohortenspezifischen Kapitaldeckung eingerichtet werden, um das Leistungsniveau zu stabilisieren. Dafür würden die einzelnen Kohorten Zusatzbeiträge leisten, die zur Deckung der späteren Pflegeleistungen dieser Kohorten zur Verfügung stehen und die kontinuierliche Steigerung der Beitragssätze glätten. Wird die kohortenspezifische Kapitaldeckung mit den vorgeschlagenen Reformen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs kombiniert, würde der Beitragssatz langfristig annähernd auf dem aktuellen Niveau stabilisiert werden.