Mit dem heutigen Tag beginnt die Schweigeperiode des Sachverständigenrates. Das heißt, die Ratsmitglieder werden sich bis zur Übergabe des Jahresgutachtens 2021/22 an die Bundesregierung nicht mehr öffentlich äußern. Das Jahresgutachten wird zur Übergabe am Mittwoch, den 10. November 2021, auf dieser Webseite veröffentlicht.
Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag wird der Sachverständigenrat in seinem Gutachten die wirtschaftliche Lage auf nationaler und internationaler Ebene analysieren und deren Entwicklung sowie die Erholung von der Corona-Pandemie diskutieren. Das Jahresgutachten 2021/22 wird auch den dritten nationalen Produktivitätsbericht für Deutschland enthalten, den der Sachverständigenrat als Nationaler Ausschuss für Produktivität für Deutschland jährlich erstellt.
Wie das Jahresgutachten entsteht, erläutern wir hier.