WIE ENTSTEHT DAS JAHRESGUTACHTEN?

Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ist es die Aufgabe des Sachverständigenrates, die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu beobachten und zu beschreiben. Er soll die wirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung darstellen sowie Fehlentwicklungen und auch die Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzeigen. Der Sachverständigenrat veröffentlicht dazu jedes Jahr ein Jahresgutachten, das in der ersten Novemberhälfte veröffentlicht wird. Hinzu kommen in unregelmäßigen Abständen Stellungnahmen und Sondergutachten. Letztere werden erstellt, wenn besondere Problemlagen erkennbar sind oder wenn der Sachverständigenrat durch die Bundesregierung dazu beauftragt worden ist.

Die Vorbereitung für und die Erstellung des Jahresgutachtens dauert das ganze Jahr. Am Anfang des Jahres werden grob die Themenfelder für das kommende Jahresgutachten festgelegt. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag sind dies Themen, die eine gesamtwirtschaftliche Bedeutung haben, eine Herausforderung für die Wirtschaftspolitik darstellen oder in denen eine Fehlentwicklung zu erkennen ist. Es wird darauf geachtet, dass die gewählten Themen mindestens bis zur Veröffentlichung des Gutachtens und darüber hinaus relevant bleiben. Zusätzlich können über das Jahr aufgrund aktueller Entwicklungen noch weitere Themen hinzukommen. Zudem gibt es Themen, zu denen sich der Sachverständigenrat jedes Jahr äußern muss: Dies gilt insbesondere für die Themen Konjunktur und Produktivität. Das Kapitel im Jahresgutachten zur Produktivität ist gleichzeitig der jährliche Produktivitätsbericht, den der Sachverständigenrat als Nationaler Ausschuss für Produktivität veröffentlichen muss. Zumindest alle zwei Jahre wird zudem das Thema Verteilung von Vermögen und Einkommen im Detail betrachtet.

Über das ganze Jahr und speziell in der ersten Jahreshälfte werden dann zu den definierten Themen verschiedene Institutionen sowie Expertinnen und Experten befragt und angehört. In diesem Zeitraum führt der Sachverständigenrat – unterstützt durch den wissenschaftlichen Stab – zudem empirische Studien und Analysen durch. Diese Analysen stützen sich auf unterschiedlichste Datenquellen oder kommen aus eigenen Erhebungen. Alle Daten, die für Abbildungen und Tabellen im Jahresgutachten verwendet wurden, veröffentlicht der Sachverständigenrat mit den Jahresgutachten auf seiner Webseite – es sei denn, dies ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich.

Zu bestimmten Fragestellungen können sogenannte Expertisen bei anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beauftragt werden, die über spezielle Fachkenntnisse beispielsweise in wirtschaftswissenschaftlichen oder juristischen Fachrichtungen verfügen. Im Jahresgutachten werden im Vorwort alle Institutionen und Personen genannt, mit denen der Sachverständigenrat über das Jahr diskutiert hat, die für den Sachverständigenrat eine Expertise verfasst oder Daten bereitgestellt haben.

Ab Sommer eines jeden Jahres entstehen die Texte für die einzelnen Kapitel des Jahresgutachtens. Grundlage für die Texte sind die Literatur und der Stand der Forschung, d.h. die aktuellen Veröffentlichungen aus der wissenschaftlichen und angewandten Forschung zu den jeweiligen Themen. Unterstützt durch den wissenschaftlichen Stab und seine Analysen werden auf dieser Basis die Inhalte des Jahresgutachtens mit den wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen formuliert. Im Herbst werden in wöchentlichen Ratssitzungen die verschiedenen Textfassungen intensiv diskutiert. Hierbei entsteht die Ratsmeinung, die in den Texten abgebildet ist. Neben dem Haupttext, also der Ratsmeinung, die eine Mehrheit des Sachverständigenrates vertritt, veröffentlicht der Sachverständigenrat die unter den Ratsmitgliedern vorhandenen abweichenden Meinungen und bildet damit die Vielzahl der wirtschaftspolitischen Betrachtungsweisen ab.

Wenn der Text fertiggestellt ist, alles noch einmal sorgfältig geprüft wurde und das Jahresgutachten schlussendlich im Druck ist, wird die Veröffentlichung und die englische Übersetzung der Texte vorbereitet. Das Jahresgutachten wird immer zeitgleich zur Übergabe an die Bundesregierung auf der Webseite des Sachverständigenrates veröffentlicht.

Nach der Veröffentlichung und bis in das neue Jahr hinein wird das Jahresgutachten in den Ministerien, bei den Wirtschaftsforschungsinstituten, an vielen Universitäten und Fachhochschulen und Weiteren vorgestellt und mit den jeweiligen Zuhörerinnen und Zuhörer intensiv diskutiert.

Ratssitzung im Oktober 2019 - Copyright: Bert Bostelmann